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In dieser Phase kann die Honor Declaration immer
noch geändert und verbessert werden. Der Lizenznehmer
oder eine autorisierte Drittpartei kann an dem Audit
teilnehmen, sofern der Lizenzgeber dies erlaubt.
Die endgültige Fassung der Honor Declaration wird
zweifach ausgedruckt und vom Lizenzgeber wie auch von
FGE gezeichnet. FGE fügt per Hand hinzu: "persönlich
erhalten am...". Ein Exemplar ist für den
Lizenzgeber, das andere ist für das Depot bestimmt.
FGE wird den Lizenzgeber auffordern, alle durchgeführten
Vorgänge, Anmerkungen und Hinweise zu listen und einen action
plan zu erstellen, um das Audit der nächsten
Hinterlegung zu optimieren. Dem endgültigen Audit
Report wird diese Liste hinzugefügt, so dass sämtliche
Veränderungen und Verbesserungen zwischen zwei
Hinterlegungen erkennbar sind.
Eine weitergehende Überprüfung des zu
hinterlegenden Materials wie z.B. die Kompilierung des
Source Codes wird nur stattfinden, wenn die Parteien
dies ausdrücklich wünschen. In den allermeisten Fällen
sind Lizenzgeber oder Lizenznehmer bestens für die Überprüfung
des Quellcodes ausgestattet. Wenn die Parteien wünschen,
dass FGE einen Teil der Verantwortung dafür übernimmt,
kann das im Escrow Vertrag niedergelegt werden. FGE wird
dann als Zeuge bei der Durchführung fungieren.
Wenn FGE wie andere Escrow Agents auf eine
weitergehende Überprüfung durch eigenes Personal drängen
sollte, würde das bedeuten, dass wir uns als
kompetenter als der Lizenzgeber ausgeben, den Grad der
Vollständigkeit und Authentizität zu bestimmen und
dass wir aufrichtiger wären als der Lizenzgeber, der
aus unbestimmten Grund eine falsche Honor Declaration
unterzeichnen würde, wohingegen dies FGE nicht tun
würde.
Einem Escrow Agent ist die Software und das zu
hinterlegenden Material grundsätzlich unbekannt und
fremd. Er kann sich zwar mit Hilfe eingearbeiteter
Fachkräfte jeweils an die Sache heranarbeiten, aber der
Audit Report wird regelmäßig sehr viele
Vorbehalte und Einschränkungen enthalten, mit anderen
Worten: Zweifel können gestiegen statt verschwunden
sein. Deshalb halten wir es für hinreichend die
unterzeichnete Honor Declaration vom Lizenzgeber
erhalten zu haben, in der dieser ehrenhaft und
aufrichtig erklärt, dass das Material vollständig und
authentisch ist.
Bei einem Drei-Parteien-Escrow-Vertrag können alle
drei Parteien bei der Hinterlegung des Materials in
einer zu versiegelnden Box anwesend sein und können
sich so vorab von der Richtigkeit überzeugen. Bei
einem Multi-User-Escrow-Vertrag versiegelt der
Lizenzgeber den Source Code und erklärt ehrenhaft
und aufrichtig die Richtigkeit . Jeder Lizenznehmer darf
dann im Nachhinein den Inhalt dieser vom Lizenzgeber
versiegelten Box prüfen. FGE ist in keinem Fall
berechtigt, eine Versiegelung aufzubrechen.
Endlich, in einem "Step Four", stellt
FGE das Deposit Certificate her und sendet es an
die beteiligten Parteien. Es enthält die Liste der
durchgeführten Prüfungen sowie die hierzu benötigten
Hardware und Software Einstellungen. (siehe
nebenstehenden Link als Beispiel)
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