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Ein oftmals nicht ausgesprochene Frage ist
die, ob von einem Software - hersteller erwartet werden
kann, dass er dem von einem Lizenznehmer empfohlenen
Escrow Agent vertrauen kann und umgekehrt. FGE
handelt als neutrale Partei - ohne eine Tendenz zu einer
der Parteien. Wir arbeiten unter dem von allen drei
Parteien gezeichneten Escrow Vertrag. Wir würden
unseren Geschäftszweck verfehlen und als Escrow Agent
scheitern, wenn wir in dieser Hinsicht nicht
zuverlässig wären. Dies ist auch einer der Gründe,
warum es nicht empfehlenswert ist, dass Anwälte oder
Notare als Escrow Agents fungieren - nämlich wegen des
Interessenkonfliktes durch die Beauftragung seitens
einer Partei. Ein anderer Grund ist der, dass Anwälte
und Notare das Material nicht ausreichend prüfen
können und gfs. ein ungeprüftes Medium verwahren, auf
dem sich unbrauchbares Material befindet.
Einige Hersteller zögern auch deshalb mit dem
Abschluss eines Escrow Vertrages aus Angst, dass die
Verhandlungen über die Bedingungen des Escrow Vertrages
den ohnehin meist langen Vertriebsprozess ihrer Software
unnötigerweise noch mehr in die Länge ziehen und
verkomplizieren.
Es ist aber im Gegenteil so, dass
Hersteller, die das Escrow Verfahren von vorneherein
anbieten, damit ihren Vertriebsprozess vorantreiben und
verkürzen können: durch offensives Anbieten des Escrow
Verfahrens als eine zusätzliche Leistung des Paketes
können Hersteller aufkommende Zweifel des Lizenznehmers
an Pflege und Support schnell beseitigen. Ein weiterer
Vorteil des offensiven Anbietens des Escrow Verfahrens
für den Hersteller ist der, dass er mehr Kontrolle
über die Bedingungen des Vertrages hat, wenn er den
bereits fertig formulierten Vertrag dem Lizenznehmer zur
Unterschrift vorlegt.
Eine andere wichtige Frage ist, ob der Escrow
Vertrag tatsächlich hält, was er verspricht und der
Lizenznehmer nicht dadurch an der Erlangung des Source
Codes gehindert werden kann, dass der Hersteller dem
Verlangen nach Herausgabe widerspricht. Wegen der
Neutralität von FGE als Escrow Agent ist es dem
Hersteller gestattet, der Forderung nach Herausgabe zu
widersprechen. Aber dadurch wird der Lizenznehmer nicht
unnötigerweise in ein Gerichts- verfahren verwickelt.
Eine günstige, schnelle und entscheidungserhebliche
Alternative zum Gerichtsverfahren ist die Einschaltung
eines Schiedsrichters. Sobald FGE vom Hersteller
einen Nachricht erhält, das Material nicht
auszuhändigen, wird FGE die Parteien auffordern, einen
Schiedsrichter ihrer Wahl anzurufen. Können sich die
Parteien auf keinen Schiedsrichter einigen, so wird FGE
einen geeigneten Schiedsrichter bestimmen, der den
Konflikt lösen soll.
Ein weiterer Einwand ist der, dass das
verwahrte Material unbrauchbar sei, weil z.B. die
verwahrte Version nicht aktuell ist oder das Material
insgesamt nicht brauchbar erscheint. Zunächst, das
Depot muss immer den letzten zu hinterlegenden Milestone
enthalten. FGE bietet diesen Follow-Up Service, auch in
der Form einesConfiguration-Management-Repository. Zweitens
kann auch eine Liste der Mitarbeiter im Support des
Herstellers hinterlegt werden. Wenn es den Hersteller
plötzlich nicht mehr gibt, gibt es immer noch die
ehemaligen, mit dem Produkt vertrauten Mitarbeiter, die
nun angesprochen werden können.
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