|
Investor Escrow kann eingesetzt werden, wo ein
Finanzinvestor ( eine Privatperson, eine Bank oder ein
Joint Venture) eines Softwareherstellers Sicherheiten
für seine investiertes Kapital braucht, auch dann, wenn der Investor Firmenanteile hält. Diese
Sicherheit kann letztlich nur durch den Besitz des
Software Produktes in Form des Source Codes bestehen,
wenn ein Herausgabeanspruch entsteht, der im Escrow
Vertrag festgelegt wurde.
Die Parteien können den Escrow Vertrag nach ihren
Bedürfnissen maßschneidern.
Wenn sich der Lizenzgeber und der Investor auf einen
Escrow Vertrag geeinigt haben, wird der Vertrag von
beiden Parteien gezeichnet und in dreifacher
Ausfertigung an FGE gesendet. Ist die Zeit knapp
bemessen ( wie so häufig), dann kann eine Kopie des
gezeichneten Vertrages per Fax übermittelt werden und
die Originale können später per Kourierpost gesendet
werden.
Der Softwarehersteller macht seine Hinterlegung auf
einer regelmäßigen Basis während der
Entwicklungsphase und sendet den Source Code an FGE. FGE
bestätigt umgehend den Erhalt und Inhalt entweder per
Email oder per Fax.
Wie oft hinterlegt werden soll, haben die Parteien
vorab festgelegt.
|