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Heutzutage hängen viele
Prozesse von dem Einsatz elektronischer Steuergeräte
und anderer Komponenten ab, wie z.B. Black-Boxes im
Automobil, Cockpit - Elektronik, mechatronische
Regelungssysteme oder state-of-the-art Werkzeuge. Die
Software innerhalb dieser Geräte wird dabei immer
komplexer. Mit der Komplexität steigt auch die Anzahl
der Software-Fehler und damit die Abhängigkeit vom
Hersteller.
FGE bietet durch die
Hinterlegung des kritischen Know-How eine Lösung dieses
Dilemmas, ohne die berechtigten Interessen des
Herstellers nach Geheimhaltung zu beeinträchtigen.
Vor der Hinterlegung wird
das Material von FGE in Zusammenarbeit mit den Parteien
auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Hierzu
wird, genau wie beim Software Escrow, eine Honor
Declaration erstellt und unterschrieben. Wenn
bestimmte Umstände wie Insolvenz oder mangelnder
Support auftreten, muss FGE das Material an den Kunden
herausgeben nach Maßgabe der im Industrial Escrow
Vertrag festgelegten Punkte.
Die Urheberrechte des Herstellers in
ihrer Gesamtheit werden durch die Herausgabe nicht berührt.
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