Treuhänder sehen Trend zu Quellcode-Hinterlegung
04. Januar 2008
Das Bundesinnenministerium empfiehlt der öffentlichen Hand, bei IT-Ausschreibungen vom Dienstleister die Hinterlegung des Softwarecodes zu verlangen. Zudem sollen mit der geplanten Änderung des Insolvenzrechts Lizenzvereinbarungen insolvenzfest werden. Über diese Veränderungen informiert ein Symposium der Organisation pro Software Escrow (OSE) in München.
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen (EVB-IT-System) sehen eine Option zur Hinterlegung von Quellcodes vor. Fachleute sprechen dabei von Software Escrow. Bei öffentlichen Ausschreibungen empfiehlt der Bund somit den Auftraggebern von Softwareanbietern oder -dienstleistern, dass diese den Quellcode bei einem neutralen Treuhänder hinterlegen. Weigert sich das Unternehmen, wird es eventuell bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Die OSE, ein Interessenverband von Software-Escrow-Anbietern in Deutschland, prognostiziert, dass die öffentliche Hand nun verstärkt auf Softwarehinterlegung drängen wird.
Bei den Software-Escrow-Agenturen handelt es sich um Treuhänder mit
technologischer Kompetenz. Sie übernehmen den Quellcode vom
Hersteller, verifizieren ihn, kümmern sich um Aktualisierungen und übergeben
ihn im Falle einer Insolvenz des Herstellers an den Anwender. Die
Kosten für die Hinterlegung trägt laut EVB-IT-System der
Auftraggeber.
Einen weiteren Schub für Software Escrow verspricht sich die OSE von
der Überarbeitung des Insolvenzrechts. Es ist geplant,
Lizenzvereinbarungen darin insolvenzfest zu gestalten. Der Knackpunkt
ist laut OSE-Vorstandsmitglied Professor Jochen Schneider Paragraf
108a der Insolvenzordnung. Nach altem Recht kann der
Insolvenzverwalter einen bestehenden Lizenzvertrag beenden. Nach dem
neuen Recht soll er dieses Möglichkeit nicht mehr haben.
Experten stellen nun in Frage, ob vom 108a-Entwurf Kaufverträge für
Software genügend klar erfasst sind. Um hier eine eindeutige Regelung
zu schaffen, kämpft auch die OSE für eine Regelung, unter die ganz
klar auch Softwarelizenzen samt Escrow-Verträgen fallen.
Diese beiden Themen erörtert die OSE am Freitag, den 25. Januar 2008,
auf ihrem dritten Software-Escrow-Symposium. Diesmal steht es unter
dem Motto „Die Zukunft des insolvenzfesten
Softwarelizenzvertrags“. Namhafte Referenten informieren über die
wirtschaftlichen Aspekte des Software Escrow, internationales und
nationales Urheberrecht, Projekt- und Systemverträge sowie über den
Stand der neuen Insolvenzordnung. Die Veranstaltung findet in München
im Haus der Bayerischen Wirtschaft statt. Die Teilnahmegebühr beträgt
180 Euro.