Treuhänder sehen Trend zu Quellcode-Hinterlegung

Von Peter Ilg/sk - veröffentlich in der Computerzeitung.de

04. Januar 2008

Das Bundesinnenministerium empfiehlt der öffentlichen Hand, bei IT-Ausschreibungen vom Dienstleister die Hinterlegung des Softwarecodes zu verlangen. Zudem sollen mit der geplanten Änderung des Insolvenzrechts Lizenzvereinbarungen insolvenzfest werden. Über diese Veränderungen informiert ein Symposium der Organisation pro Software Escrow (OSE) in München.

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen (EVB-IT-System) sehen eine Option zur Hinterlegung von Quellcodes vor. Fachleute sprechen dabei von Software Escrow. Bei öffentlichen Ausschreibungen empfiehlt der Bund somit den Auftraggebern von Softwareanbietern oder -dienstleistern, dass diese den Quellcode bei einem neutralen Treuhänder hinterlegen. Weigert sich das Unternehmen, wird es eventuell bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Die OSE, ein Interessenverband von Software-Escrow-Anbietern in Deutschland, prognostiziert, dass die öffentliche Hand nun verstärkt auf Softwarehinterlegung drängen wird.


Bei den Software-Escrow-Agenturen handelt es sich um Treuhänder mit technologischer Kompetenz. Sie übernehmen den Quellcode vom Hersteller, verifizieren ihn, kümmern sich um Aktualisierungen und übergeben ihn im Falle einer Insolvenz des Herstellers an den Anwender. Die Kosten für die Hinterlegung trägt laut EVB-IT-System der Auftraggeber.


Einen weiteren Schub für Software Escrow verspricht sich die OSE von der Überarbeitung des Insolvenzrechts. Es ist geplant, Lizenzvereinbarungen darin insolvenzfest zu gestalten. Der Knackpunkt ist laut OSE-Vorstandsmitglied Professor Jochen Schneider Paragraf 108a der Insolvenzordnung. Nach altem Recht kann der Insolvenzverwalter einen bestehenden Lizenzvertrag beenden. Nach dem neuen Recht soll er dieses Möglichkeit nicht mehr haben.


Experten stellen nun in Frage, ob vom 108a-Entwurf Kaufverträge für Software genügend klar erfasst sind. Um hier eine eindeutige Regelung zu schaffen, kämpft auch die OSE für eine Regelung, unter die ganz klar auch Softwarelizenzen samt Escrow-Verträgen fallen.


Diese beiden Themen erörtert die OSE am Freitag, den 25. Januar 2008, auf ihrem dritten Software-Escrow-Symposium. Diesmal steht es unter dem Motto „Die Zukunft des insolvenzfesten Softwarelizenzvertrags“. Namhafte Referenten informieren über die wirtschaftlichen Aspekte des Software Escrow, internationales und nationales Urheberrecht, Projekt- und Systemverträge sowie über den Stand der neuen Insolvenzordnung. Die Veranstaltung findet in München im Haus der Bayerischen Wirtschaft statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180 Euro.