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Treuhänder hüten den Schlüssel zur Software
Für seine Kunden werden sie zum Rettungsanker
Ein Escrow-Vertrag lohne sich überall dort, wo unternehmenswichtige
Software eingesetzt Muss ein Softwarelieferant Insolvenz anmelden, wird für dessen Kunden ein Escrow-Vertrag oft zum Rettungsanker. Wie zum Beispiel im Fall der Insolvenz des deutschen Softwareherstellers Brokat: Der Düsseldorfer Anbieter Escrow Europe (Deutschland) übergab so manchem Brokat- Kunden den Quellcode – Voraussetzung dafür, dass deren softwaregesteuerte Unternehmensprozesse weiter rund liefen. Allerdings streiten Juristen noch über die so
genannte „Insolvenzfestigkeit“ eines Escrow- Als Herausgabegründe gelten auch der Verkauf des Unternehmens, ein
Eigentümerwechsel oder die Einstellung der Produkte. Wenn der Lizenzgeber
Wartungs- und Pflegeverträge Fujitsu Siemens Computers (FSC) arbeitet seit 1998 mit Escrow-Agenten zusammen, um sich als Lizenznehmer abzusichern. FSC lasse „ausschließlich systemnahe Software für Geschäftskunden im Serverbereich“ hinterlegen, für die der Computerhersteller keinen Quellcode besitzt. „Seit wir das Verfahren einsetzen, sind wir sicher, dass wir unseren Support-Verpflichtungen nachkommen können. Vereinfacht: Wir schlafen erheblich ruhiger“, sagt Karl May, der im Vorstand von FSC für den weltweiten Einkauf zuständig ist. Norbert Ritz von der Düsseldorfer Escrow Europe (Deutschland) diagnostiziert allerdings ein Defizit, das bei Vertragsabschluss oft übersehen wird: „Die ausreichende Überprüfung der Datenträger.“ Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es im Fall der Fälle ein böses Erwachen gibt und sich auf der verwahrten CD nur Madonna-Hits finden. Escrow-Dienstleister nehmen in dieser Frage einen Vorsprung gegenüber Notaren und Rechtsanwälten für sich in Anspruch. „Ein Notar übernimmt eine Blackbox und kann den Quellcode technisch nicht überprüfen. Die technische Verifikation ist wichtig, denn die hinterlegte Software muss dem aktuellen Stand entsprechen“, erläutert Ritz. Escrow-Agenturen bieten häufig an, den Code nicht nur auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Virenfreiheit zu überprüfen, sondern die Kopie des Codes auch regelmäßig mit der Kundensoftware abzugleichen (Verifikation Level II). Zudem spielen sie auf Wunsch Berichtigungen und Updates ein. Bei FSC zum Beispiel nutzt man diesen Service, wie Vorstand May erläutert: „Mögliche Varianten reichen von der einfachen Hinterlegung von Datenträgern über die Plausibilitätsprüfung der Inhalte bis hin zur probeweisen Übersetzung der Programme.“ Aber auch die Lizenzgeber von Software können von einem Escrow- Abkommen profitieren. So hat sich zum Beispiel der börsennotierte, 1989 gegründete Spiele-Verlag CDV in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem Escrow-Verfahren entschlossen. CDV produziert seine Echtzeit- Strategiespiele mit Hilfe von weltweit verteilten Entwicklerteams und verlangt, dass diese den jeweils neuesten Entwicklungsstand hinterlegen. „Damit sichern wir die Vorfinanzierung der Entwicklerfirmen ab“, sagt CDV-Firmenanwalt Ulf Neumann. Die Escrow-Agentur und CDV erhalten zeitgleich jeweils die neueste Software. „Quellcode-Escrow ist ein zusätzliches Werkzeug für unser Risikomanagement, gerade wenn kleinere Entwicklerfirmen nicht mehr in der Lage sein sollten, das Spiel fertig zu entwickeln“, so Neumann weiter. „Im Notfall können wir zumindest auf den letzten Entwicklungsstand zurückgreifen.“ Lizenzgeber entdecken die Quellcode-Hinterlegung zunehmend auch
als Marketinginstrument. Der Hamburger Spezialist für Bankensoftware, Netlife, etwa hat den Code seines Produkts „Finance-Suite“ hinterlegt. Sven Kapahnke, Firmenjurist bei Netlife erklärt: „So können wir gerade großen Kunden die Sicherheit geben, die sie wollen.“
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