Treuhänder hüten den Schlüssel zur Software 


Quellcode-Verträge greifen, wenn der Programmentwickler pleite ist. 

Für seine Kunden werden sie zum Rettungsanker 


Von Ilona Hörath 


Was tun, wenn der Softwarelieferant plötzlich pleite ist? Unbesorgt sein darf in so einem Fall derjenige, der über einen so genannten Escrow-Vertrag verfügt. Denn darin haben Softwarelieferant und Kunde die Hinterlegung des Quellcodes, dem Herzstück jeder Software, bei einem Treuhänder verfügt. Dieser Treuhänder, ein Notar oder eine unabhängige Escrow- 
Agentur, wird den Code im Notfall an den Anwender aushändigen. Der Quellcode, oder auch Sourcecode, ist der Schlüssel zu jeder Anwendung. Nur wer über ihn verfügt, kann ein Programm anpassen oder modifizieren. Für den Softwareentwickler ist dieser verborgene Code wertvolles Kapital und deshalb sein streng gehütetes Geheimnis. Eben nur im Notfall soll der Code an die Kunden herausgegeben werden. Mit dem Schlüssel zur Software in der Hand kann der Lizenznehmer dann auch ohne Hilfe des Lieferanten die Anwendungen weiterverwenden, 
entwickeln und verändern. Software-Escrow ist in den USA seit rund 20 Jahren gängige Praxis.

 
In Deutschland befindet sich Escrow in einem „Dornröschenschlaf“, wie Stephan Peters, Geschäftsführer des Münchner Escrow-Anbieters Deposix, sagt. Doch der Markt entwickele 
sich: „Inzwischen taucht das Thema überall auf“, bemerkt Peters. Mit der zunehmenden Zahl der Firmeninsolvenzen und dem wachsenden Bedürfnis nach Sicherheit möchten immer mehr Softwarelizenznehmer den Quellcode hinterlegt sehen. Sie sichern damit ihre Softwareinvestitionen ab. Etwa wenn sie von einem kleinen Softwareanbieter oder einem Startup-Unternehmen eine Speziallösung erworben haben und nicht ganz darauf vertrauen, 
dass die Entwickler auch später in der Lage sein werden, den nötigen Support zu leisten. „Die Quellcode-Hinterlegung gibt Sicherheit auf beiden Seiten: Für den Lizenzgeber, etwa den Softwarelieferanten, bleibt der Sourcecode geschütztes Geschäftsgeheimnis. Und der Lizenznehmer, ob Anwender oder Reseller, verfügt dennoch über Zugriffsrechte 
beim Ausfall des Lieferanten“, erklärt Volker Siegel, Justiziar der Münchener NCC Escrow 
International. 

Ein Escrow-Vertrag lohne sich überall dort, wo unternehmenswichtige Software eingesetzt 
werde und die Lizenzgebühren 70 000 € und mehr betragen, erklärt Peters. Die Kosten eines Escrow-Vertrags, die der Anwender trägt, sind im Vergleich zur eigentlichen Softwareinvestition dann vergleichsweise niedrig: Basisverträge sind ab etwa 700 bis 1000 € zu bekommen. Um wichtige Software abzusichern, empfiehlt Peters frühzeitige Vorsorge: „Der beste Zeitpunkt, einen Escrow-Vertrag abzuschließen, ist bei der Unterzeichnung des Software-
Lizenzvertrags.“ Die Übereinkunft sollte dabei genau regeln, in welchen Fällen die Herausgabe des Codes gefordert werden kann. 

Muss ein Softwarelieferant Insolvenz anmelden, wird für dessen Kunden ein Escrow-Vertrag oft zum Rettungsanker. Wie zum Beispiel im Fall der Insolvenz des deutschen Softwareherstellers Brokat: Der Düsseldorfer Anbieter Escrow Europe (Deutschland) übergab so manchem Brokat- Kunden den Quellcode – Voraussetzung dafür, dass deren softwaregesteuerte  Unternehmensprozesse weiter rund liefen.

Allerdings streiten Juristen noch über die so genannte „Insolvenzfestigkeit“ eines Escrow- 
Vertrages. Ob der Insolvenzverwalter das Recht hat, den Escrow-Vertrag aufzulösen oder die Software der Konkursmasse zuzuschlagen, sei die Frage, erläutert Siegel. 

Als Herausgabegründe gelten auch der Verkauf des Unternehmens, ein Eigentümerwechsel oder die Einstellung der Produkte. Wenn der Lizenzgeber Wartungs- und Pflegeverträge 
nicht mehr einhalten kann oder will, lohnt sich ein Escrow-Abkommen ebenfalls. 

Fujitsu Siemens Computers (FSC) arbeitet seit 1998 mit Escrow-Agenten zusammen, um sich als Lizenznehmer abzusichern. FSC lasse „ausschließlich systemnahe Software für Geschäftskunden im Serverbereich“ hinterlegen, für die der Computerhersteller keinen Quellcode besitzt. „Seit wir das Verfahren einsetzen, sind wir sicher, dass wir unseren Support-Verpflichtungen nachkommen können. Vereinfacht: Wir schlafen erheblich ruhiger“, sagt Karl May, der im Vorstand von FSC für den weltweiten Einkauf zuständig ist. 

Norbert Ritz von der Düsseldorfer Escrow Europe (Deutschland) diagnostiziert allerdings ein Defizit, das bei Vertragsabschluss oft übersehen wird: „Die ausreichende Überprüfung der Datenträger.“ Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es im Fall der Fälle ein böses Erwachen gibt und sich auf der verwahrten CD nur Madonna-Hits finden. Escrow-Dienstleister nehmen in dieser Frage einen Vorsprung gegenüber Notaren und Rechtsanwälten für sich in Anspruch. „Ein Notar übernimmt eine Blackbox und kann den Quellcode technisch nicht überprüfen. Die technische Verifikation ist wichtig, denn die hinterlegte Software muss dem aktuellen Stand entsprechen“, erläutert Ritz. Escrow-Agenturen bieten häufig an, den Code nicht nur auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Virenfreiheit zu überprüfen, sondern die Kopie des Codes auch regelmäßig mit der Kundensoftware abzugleichen (Verifikation Level II). Zudem spielen sie auf Wunsch Berichtigungen und Updates ein. 

Bei FSC zum Beispiel nutzt man diesen Service, wie Vorstand May erläutert: „Mögliche Varianten reichen von der einfachen Hinterlegung von Datenträgern über die Plausibilitätsprüfung der Inhalte bis hin zur probeweisen Übersetzung der Programme.“ 

Aber auch die Lizenzgeber von Software können von einem Escrow- Abkommen profitieren. So hat sich zum Beispiel der börsennotierte, 1989 gegründete Spiele-Verlag CDV in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem Escrow-Verfahren entschlossen. CDV produziert seine Echtzeit-  Strategiespiele mit Hilfe von weltweit verteilten Entwicklerteams und verlangt, dass diese den jeweils neuesten Entwicklungsstand hinterlegen. „Damit sichern wir die Vorfinanzierung der Entwicklerfirmen ab“, sagt CDV-Firmenanwalt Ulf Neumann. Die Escrow-Agentur und CDV erhalten zeitgleich jeweils die neueste Software. „Quellcode-Escrow ist ein zusätzliches Werkzeug für unser Risikomanagement, gerade wenn kleinere Entwicklerfirmen nicht mehr in der Lage sein sollten, das Spiel fertig zu entwickeln“, so Neumann weiter. „Im Notfall können wir zumindest auf den letzten Entwicklungsstand zurückgreifen.“ 

Lizenzgeber entdecken die Quellcode-Hinterlegung zunehmend auch als Marketinginstrument. Der Hamburger Spezialist für Bankensoftware, Netlife, etwa hat den Code seines Produkts „Finance-Suite“ hinterlegt. Sven Kapahnke, Firmenjurist bei Netlife erklärt: „So können wir gerade großen Kunden die Sicherheit geben, die sie wollen.“ 


FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 21.10.2003