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Electronic discovery (auch e-discovery oder eDiscovery
genannt) ist ein Thema für alle deutschen und europäischen
Unternehmen, die sich auf dem US-Markt niedergelassen
haben, beziehungsweise dort niederlassen möchten.
Der Begriff meint, dass sich in der heutigen Zeit
Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Revisoren,
Steuerfahnder, Strafverfolger und ganze Behörden etc. einer
technisch sehr komplexen Welt von abgespeicherten,
eventuell dazu noch über verschiedene geographische Länder
hinweg, auf unterschiedlichsten Anwendungen und
Betriebssystemen verteilten und zu durchsuchenden
Informationen stellen müssen, wenn es ganz allgemein um
Beweissicherung geht.
Es gibt in den USA eine Beweissicherungsphase vor dem
Hauptprozess, die so genannte Pre-Trial Discovery. In
dieser Phase kann der Kläger oder der Staatsanwalt alle
elektronischen Beweismittel des Angeklagten sichern
lassen, die bei der Verhandlung verwendet werden sollen.
Wenn Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft beziehungsweise
der Justiz zur Beweissicherung in das unvorbereitete
Unternehmen eindringen und Material sichern und
auswerten, kann das sehr teuer werden, auch im Falle
eines geringen Streitwerts. In diesen Fällen könnten
Kleinigkeiten mit einem eventuellen Streitwert von
50.000 bis 100.000 Euro durch Pre-Trial Discovery zu
einem Gesamtschaden in Höhe von einer oder auch
mehreren Millionen Euro führen, schon allein durch
wochenlange Recherche und Auswertung. Wie soll man sich
davor schützen?
Die bekannte Devise: „Sicher ist, dass nichts
sicher ist“ kann daher nur zur Schadensbegrenzung und
Schadensminimierung führen. Dazu gehören
Datensparsamkeit, ein ausgeprägtes, geschultes
Kommunikationsverhalten und ein Verhaltenskodex im
Unternehmen – do’s and dont’s für Mitarbeiter -,
eine wirklich ausgetüftelte Infrastruktur mit
einheitlichen Datenformaten in Anwendungen für
Benutzer, die später einfacher analysiert oder mit
forensischen Mitteln durchsucht werden können. Dazu gehört
eine weltweite gerichtsverwertbare Erfassung aller
Daten, egal welcher Medien, welches Betriebssystem oder
welches Backup-System in Einsatz ist.
FGE arbeitet von der ersten Erfassung Ihrer
elektronischen Daten bis hin zur Erstellung der endgültigen
relevanten und aussagekräftigen Dokumente und vor
Gericht verwertbaren Beweismittel mit Ihnen zusammen.
Dazu gehört ein Konzept für einen weltweiten,
gesicherten Zugriff auf relevante Daten über das
Internet und last but not least die Schulung der
Mitarbeiter: was letzten Endes gespeichert wird.
[Quelle: Computerwoche,
Alexander Tsolkas IT-Security Expertenrat]
IT-Forensik
und Beweismittelsicherung ist eine spezielle Form
von eDiscovery, in der es vornehmlich um die Analyse von
Datenträgern geht. Neben der klassischen Datenträgeranalyse
von Festplatten aus PC- und Serversystemen rückt die
Auswertung digitaler Spuren von Smartphones und PDAs
immer stärker in den Vordergrund.
Als erster Schritt gilt das Ziehen des Netzsteckers
und der Ausbau der Festplatten, woraufhin diese auf
mitgebrachte Sicherungsplatten überspielt werden. Am
Ende kann durch Sichtung der grundlegenden Fakten eine
Entscheidung darüber gefällt werden, welche Mittel zur
Beweiserhebung zur Verfügung gestellt werden müssen.
Hier ist Allroundwissen über Netzwerk- topologien,
Applikationen, aktuelle und bekannte
System-Verwundbarkeiten als auch ein hoher Grad an
Improvisationsvermögen gefordert. Hier bietet FGE
sein Fachwissen an.
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