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Der Escrow Vertrag als Mustervertrag von FGE oder als
Vorschlag einer der Parteien wird in der Regel vor
seiner Ratifizierung noch an mehreren Stellen diskutiert
und verändert werden.
First German Escrow achtet insbesondere bei Verträgen,
die von einer Partei vorgeschlagen werden darauf, dass
sie in ihren Formulierungen ausgewogen und fair sind und
keine Partei über Gebühr benachteiligt wird.
Ein Vertrag kann immer nur in einer Sprache
gezeichnet werden. Die Version in einer zweiten Sprache
kann nur als sinnvolle Übersetzung dienen.
Rufen Sie uns an ( +49 2166 136 377 ) oder
senden Sie eine mail: contract@first-german-escrow.de
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